TURA Sachverständigenbüro

Persönlich für Sie da
Ihr Ansprechpartner

In akuten Schadensfällen stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

TURA Sachverständigenbüro

Karl-Marx-Allee 71 , D-10243 Berlin

+49 178 / 635 49 81

kontakt@tura-sv.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

TURA Sachverständigenbüro
Inhaber: A. Türk
Karl-Marx-Allee 71
10243 Berlin

Telefon: +49 178 635 49 81
E-Mail: info@tura-sv.de

und seinen Auftraggebern über Beratungen, Besichtigungen, Messungen, Dokumentationen, Stellungnahmen, Schadensbewertungen und Gutachten.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder den Beginn der beauftragten Tätigkeit zustande.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nachträglich beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zum Objekt rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er informiert das TURA Sachverständigenbüro über bekannte Schäden, Gefahrenstellen und besondere Umstände.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende oder unrichtige Angaben entstehen, können gesondert berechnet werden.

4. Durchführung der Leistungen

Die Leistungen werden unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Untersuchung erkennbaren Umstände durchgeführt.

Verdeckte, nicht zugängliche oder bei einer üblichen Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind nicht Bestandteil der Bewertung, sofern keine weitergehende Untersuchung vereinbart wurde. Ein bestimmtes wirtschaftliches, technisches oder rechtliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

5. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminabsagen oder Verschiebungen sollen mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

Bei einer kurzfristigeren Absage können bereits entstandene Kosten und bis zu 50 % der vereinbarten Terminvergütung berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Zusatzleistungen, weitere Ortstermine, Fahrtkosten, Laboruntersuchungen oder Leistungen Dritter werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Bearbeitungszeiten

Angegebene Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen, notwendiger Zusatzuntersuchungen, höherer Gewalt oder anderer nicht vom TURA Sachverständigenbüro zu vertretender Umstände verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

8. Verwendung von Gutachten und Unterlagen

Gutachten, Berichte, Fotos, Messprotokolle und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck und den jeweiligen Auftraggeber bestimmt.

Eine vollständige Weitergabe an Behörden, Versicherungen, Rechtsanwälte oder sonstige unmittelbar am Vorgang beteiligte Stellen ist zulässig. Veränderungen, auszugsweise Veröffentlichungen oder eine werbliche Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des TURA Sachverständigenbüros.

9. Haftung

Das TURA Sachverständigenbüro haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet übermittelten Angaben des Auftraggebers beruhen, wird keine Haftung übernommen.

10. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten sowie gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Vergütungsanteile sind zu bezahlen.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Soll die Tätigkeit bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Im Falle eines Widerrufs kann für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen ein anteiliger Wertersatz anfallen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

12. Verbraucherschlichtung

Das TURA Sachverständigenbüro ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Informationspflichten hierzu ergeben sich insbesondere aus § 36 VSBG.

Ein Hinweis auf die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform ist nicht mehr aufzunehmen, da diese seit dem 20. Juli 2025 eingestellt ist.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.

Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026