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Wohnflächen korrekt ermitteln und vorhandene Berechnungen zuverlässig prüfen.

Eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung schafft Klarheit über die tatsächlich anrechenbare Fläche einer Wohnung oder eines Wohnhauses. Abweichungen können insbesondere durch Dachschrägen, Balkone, Terrassen, nicht anrechenbare Räume oder fehlerhafte Planangaben entstehen.

Das TURA Sachverständigenbüro erstellt Wohnflächenberechnungen nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Wir führen Flächenermittlungen durch, prüfen vorhandene Berechnungen und stellen die Ergebnisse übersichtlich und verständlich zusammen.

01.
Wohnflächenberechnung

Wir berechnen die anrechenbare Wohnfläche von Wohnungen, Einfamilienhäusern und weiteren Wohnimmobilien. Grundlage sind vorhandene Planunterlagen, Aufmaße und die Vorgaben der Wohnflächenverordnung.

02.
Flächenermittlung

Die Grundflächen der einzelnen Räume und Bauteile werden systematisch erfasst. Dachschrägen, Balkone, Terrassen, Wintergärten und sonstige Besonderheiten werden entsprechend ihrer Anrechenbarkeit berücksichtigt.

03.
Prüfung vorhandener Berechnungen

Vorhandene Wohnflächenberechnungen, Grundrisse und Flächenaufstellungen werden auf Plausibilität geprüft. Dabei kontrollieren wir Rechenwege, Raummaße und die angesetzten Anrechnungsfaktoren.

04.
Nachvollziehbare Berechnungsunterlagen

Sie erhalten eine strukturierte Aufstellung der ermittelten Räume, Grundflächen und anrechenbaren Wohnflächen. Abzüge und anteilige Berechnungen werden transparent dargestellt.

Ihre Vorteile.

Nachvollziehbare Wohnflächenberechnungen für mehr Klarheit und Sicherheit.

FAQ

Bei einer Wohnflächenberechnung nach WoFlV werden die Grundflächen aller zur Wohnung gehörenden Räume ermittelt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollständig, teilweise oder nicht angerechnet.

Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich die ausschließlich zur Wohnung gehörenden Wohnräume. Keller, Garagen, Heizungsräume und bestimmte außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume werden in der Regel nicht als Wohnfläche berücksichtigt.

Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet. Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte berücksichtigt. Niedrigere Flächen bleiben unberücksichtigt.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel ihrer Grundfläche angerechnet. Je nach Ausführung und Nutzungswert kann eine höhere Anrechnung bis zur Hälfte möglich sein.

Ja. Wir überprüfen bestehende Berechnungen, Grundrisse und Flächenangaben auf nachvollziehbare Maße, korrekte Rechenwege und die richtige Anwendung der Anrechnungsfaktoren.

 
 

Wenn keine verlässlichen oder ausreichend detaillierten Planunterlagen vorliegen, ist ein Aufmaß vor Ort sinnvoll. Dabei werden die zugänglichen Räume und relevanten Flächen systematisch erfasst.

 
 

Hilfreich sind Grundrisse, Bauzeichnungen, frühere Flächenberechnungen und weitere vorhandene Objektunterlagen. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, klären wir vor Beginn der Berechnung.

 
 

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